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Menschenrechte & Justiz

EGMR beanstandet 947 weitere Urteile aus der Türkei

Der EGMR hat in 947 weiteren Fällen aus der Türkei Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention festgestellt. Im Zentrum stehen Verfahren gegen mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung.

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Von dtj-online6. Oktober 2026
3 Min. Lesezeit
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Der Europäische Gerichtshof (EGMR) hat vergangene Woche Dienstag insgesamt 947 weitere Strafurteile aus der Türkei beanstandet. Unter diesen bezogen sich die meisten auf politische Anklagen gegen Menschen, die beschuldigt wurden, Verbindungen zur Gülen-Bewegung zu pflegen.

Im Verfahren Ünal und andere gegen Türkei stellte der EGMR Verstöße gegen Menschenrechtsgarantien gegen 591 Verfahrensbeteiligten fest. Das Urteil im Fall Korkmaz und andere gegen Türkei bezog sich auf 11 Kläger und Parun et. al. gegen Türkei auf 345 Beschwerdeführer. 

EGMR baut konsequente Linie bei Gülen-Verfahren auf

In den Fällen Ünal und Parun hatte die türkische Justiz nach Überzeugung der Richter Artikel 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. So sei das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren verletzt worden. Diese hätten keine hinreichende Gelegenheit erhalten, sich gegen belastendes Beweismaterial zu verteidigen, das ihre Verurteilung sicherstellen sollte.

Im Fall Korkmaz wurde nach Überzeugung des Senats Artikel 7 verletzt, der das Prinzip „Keine Strafe ohne Gesetz“ festschreibt. Alle drei Urteile stehen im Zusammenhang mit der grundlegenden Entscheidung der Großen Kammer des EGMR im Fall Yüksel Yalçınkaya gegen Türkei aus dem Jahr 2023.

In dieser stellte der Gerichtshof systematische Probleme bei Verurteilungen wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung fest. Insbesondere beanstandete er die Heranziehung der Verwendung der Messenger-App ByLock als belastendes Beweismittel. In zahlreichen Fällen reichte dies der Justiz aus, um den Verdacht der Mitgliedschaft in einer „bewaffneten terroristischen Organisation“ zu begründen. Der EGMR monierte, dass dabei kaum jemals eine reale Prüfung stattgefunden habe, welches tatsächliche Verhalten Angeklagte dabei mit welcher Absicht gesetzt hätten.

ByLock, Bank Asya – alltägliche Handlungen als Indiz für „Terrorverdacht“

Nach dem Yalçınkaya-Urteil führte der Gerichtshof seine Spruchpraxis fort. Im Juli 2025 stellte er im Demirhan-Verfahren Verstöße bei 239 Beschwerdeführern fest. Zugunsten von weiteren 2.420 Beschwerdeführern entschied der EGMR im Dezember desselben Jahres – und im Juni 2026 zugunsten von 893 Verurteilten.

Neben der ByLock-Problematik beanstandete der Senat auch die Heranziehung anderer alltäglicher Handlungen als vermeintliche Verdachtsmomente. Dies geschah unter anderem mit Blick auf das Führen eines Kontos bei der inzwischen geschlossenen Bank Asya oder der Mitgliedschaft in später per Notstandsdekret aufgelösten Gewerkschaften oder Vereinen. Auch hier stellte der EGMR fest, dass dies für sich allein keineswegs den Verdacht auf eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation begründen könne.

Die Regierung von Recep Tayyip Erdoğan erklärte die vom 2024 verstorbenen Fethullah Gülen inspirierte und nach ihm benannte Bewegung Ende 2013 zum Staatsfeind. Anlass waren Ermittlungen von Staatsanwälten wegen Korruptionsvorwürfen, die auch ins Umfeld der Regierung reichten. Nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 machte die Führung in Ankara die Bewegung, die sich selbst als "Hizmet" bezeichnet, für die Handlungen einer Gruppe von Militärs verantwortlich. Die Türkei erklärte Hizmet zur „terroristischen Organisation“. Gülen wies jedwede Beteiligung am Putschversuch zurück, auch wenn er nicht ausschloss, dass einzelne Anhänger involviert sein könnten. Ausländische Geheimdienste bezweifeln ebenfalls eine Mitwisser- oder täterschaft der Bewegung und die Existenz einer „Fethullahistischen Terrororganisation (FETÖ)“.

Türkei verfolgt weiterhin Gülen-Anhänger – und ignoriert EGMR-Urteile

Nach Angaben des türkischen Justizministers Akın Gürlek gab es seit dem Putschversuch mehr als 720.000 Strafverfahren wegen mutmaßlicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung. Mehr als 127.000 davon endeten mit Verurteilungen. Rund 130.000 Staatsbedienstete wurden zudem seit 2016 per Notstandsdekret aus dem Staatsdienst entfernt.

Die Ermittlungen gegen mutmaßliche Anhänger der Bewegung dauern bis heute an. Gürlek zufolge gab es allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 bei 1.065 Einsätzen 2.451 Festnahmen wegen angeblicher Gülen-Nähe.

Die Türkei ist weiterhin das Land mit dem größten Anteil anhängiger Verfahren beim Straßburger Gericht. Ende Mai waren dort 23.050 Beschwerden gegen die Türkei anhängig – mehr als 40 Prozent aller beim EGMR offenen Verfahren. In den vergangenen Jahren hat die Führung in Ankara die meisten Urteile aus Straßburg ignoriert.

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