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Schulverbot für Schülerin wegen Kopftuch

Eine Oberschule im schweizerischen Thun hat eine Schülerin nach Hause geschickt, weil sie ein Kopftuch trug. Der Schulleiter habe die 14-Jährige mit dem Argument des Hauses verwiesen, die Schulregeln untersagten jegliche Kopfbedeckung, berichtete die in Zürich erscheinende „Sonntagszeitung“. Das Mäd

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Von dtj-online23. August 2015
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Eine Oberschule im schweizerischen Thun hat eine Schülerin nach Hause geschickt, weil sie ein Kopftuch trug. Der Schulleiter habe die 14-Jährige mit dem Argument des Hauses verwiesen, die Schulregeln untersagten jegliche Kopfbedeckung, berichtete die in Zürich erscheinende „Sonntagszeitung“. Das Mädchen sei mit einem Schulverbot belegt worden und habe ihre Schulbücher abgeben müssen. Nach Angaben der Zeitung ist die Maßnahme allerdings nicht durch die Bestimmungen im Kanton Bern gedeckt. Demnach heißt es im Leitfaden der Erziehungsdirektion: „Der Kanton Bern hat für Schulen keine Bekleidungs- oder ähnliche Vorschriften erlassen. Schülerinnen und Schüler dürfen deshalb beispielsweise Kippa, Kopftuch, Kruzifixe oder religiös motivierte Frisuren tragen.“ Die zuständige Schulbehörde gab an, die Sachlage werde derzeit geklärt. Wenn die Darstellung der Schülerin zutreffe, werde „der Schulinspektor die Situation mit dem Schulleiter besprechen“. Das Mädchen lebt den Angaben zufolge seit seiner Geburt in der Schweiz. Die Familie stammt aus Mazedonien. (KNA/dtj)

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