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Menschenrechte & Justiz
Gericht rügt Türkei wegen aufgezeichneter Gefängnisbesuche
Foto: EGMR

Gericht rügt Türkei wegen aufgezeichneter Gefängnisbesuche

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht die Privatsphäre des ehemaligen türkischen Richters Abdi Cengiz verletzt. Die Türkei muss ihm 1.500 Euro Entschädigung zahlen.

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21. Oktober 2026
3 Min. Lesezeit
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In einem Urteil, das am vergangenen Dienstag veröffentlicht wurde, attestiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Türkei ein weiteres Mal einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Einstimmig gab der Senat einer Beschwerde des ehemaligen Richters Abdi Cengiz statt. Die Türkei hat dem EGMR zufolge dessen Rechte nach Artikel 8 der EMRK verletzt, der Privat- und Familienleben sowie die Vertraulichkeit der Korrespondenz schützt.

EGMR überprüfte nicht die Rechtmäßigkeit des Verfahrens selbst

Die türkische Justiz hatte es ein Jahr lang gebilligt, dass bei Besuchen im Gefängnis Gespräche des Richters mit Familienangehörigen abgehört wurden. Die Prüfung einer konkreten Notwendigkeit im Einzelfall ist dabei unterblieben. Dass man die Aufnahmen gelöscht habe, beseitige den Rechtsverstoß nicht.

Der EGMR sprach Cengiz 1.500 Euro an Entschädigung für immateriellen Schaden zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können innerhalb von drei Monaten eine Überprüfung des Urteils durch die Große Kammer beantragen. Die Rechtsmäßigkeit der Verurteilung selbst war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Cengiz war eines der ersten Betroffenen der Säuberungskampagne nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016. Er war Mitglied des türkischen Kassationshofs und dort durch ein Gebaren aufgefallen, mit dem er den Zorn der Regierenden auf sich zog. Die türkische Führung veranlasste seine Entfernung aus dem Richteramt und strengte ein Strafverfahren an.

Prozesse gegen mehrere vermeintliche „Gülen-Richter“

Im Februar 2019 verurteilte ihn das zuständige Gericht zu elf Jahren Haft. Die Anklage hatte Cengiz vorgeworfen, er sei „auf Anweisung der FETÖ“, wie die Gülen-Bewegung in der Türkei genannt wird, in den Kassationshof gewählt worden. Er habe außerdem an Sitzungen der Organisation teilgenommen und sich mit dem Account „AC 42“ in den Messengerdienst ByLock eingeloggt.

Dieser gilt der türkischen Führung als „geheimes Kommunikationssystem“ des Gülen-Netzwerks. Cengiz, der die Vorwürfe bestritt, wurde der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ schuldig gesprochen. Der Kassationshof bestätigte das Urteil im Januar 2020.

Die Gefängnisverwaltung in Sincan bei Ankara hatte 2021 angeordnet, bei bestimmten Gefangenengruppen die Gespräche während der Familienbesuch für ein Jahr aufzuzeichnen. Dies galt unter anderem für Gefangene, die wegen politischer Delikte verurteilt worden waren.

Türkei bestritt tatsächliche Aufzeichnung – EGMR sah dies widerlegt

Der EGMR stellte sich auf den Standpunkt, dass eine generelle Anordnung dieser Art nicht EMRK-konform sei. Es wäre in jedem Fall eine individuelle Prüfung nötig gewesen, ob die Überwachung bei Cengiz tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig gewesen sei.

Die türkischen Gerichte hätten seine Beschwerden zudem nicht ausreichend geprüft. So habe das Verfassungsgericht seine Einwände im April 2022 lediglich mit standardisierten Begründungen zurückgewiesen.

Die türkische Regierung hatte sich auf legitime Sicherheitsinteressen berufen und erklärt, man habe die Aufzeichnungen nach einem Jahr gelöscht. Zudem bestritt sie, dass Gespräche tatsächlich aufgezeichnet worden seien. Der EGMR sah diese Darstellung jedoch durch amtliche Dokumente widerlegt.

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