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Menschenrechte

Rüge und Geldstrafe: Gericht verurteilt die Türkei im Fall Kavala

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei zu einer Geldstrafe im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Kulturförderers Osman Kavalas verurteilt. Die Türkei habe das Urteil des EGMR aus dem Jahr 2019 zur sofortigen Freilassung Kavalas missachtet, teilte das Gericht am Monta

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Von dtj-online12. Juli 2022
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei zu einer Geldstrafe im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Kulturförderers Osman Kavalas verurteilt. Die Türkei habe das Urteil des EGMR aus dem Jahr 2019 zur sofortigen Freilassung Kavalas missachtet, teilte das Gericht am Montag in Straßburg mit. Das Land müsse nun 7500 Euro an Kavala zahlen. Ankara kritisierte die Entscheidung. Das Gericht habe mit dem Urteil die Erwartungen der Türkei "enttäuscht und einmal mehr Anlass dazu gegeben, den Ruf des Europäischen Menschenrechtssystems zu hinterfragen", teilte der Außenamtssprecher Tanju Bilgiç mit. Kavala wurde im April im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil rief international scharfe Kritik hervor. Kavala sitzt bereits seit 2017 im Gefängnis. Der EGMR hatte seine Haft schon 2019 als politisch motiviert eingestuft. Nun wurde das Land erneut gerügt. Der Europarat und die Türkei stehen bereits seit längerem im Konflikt um Kavala. Im Dezember hatte die Straßburger Institution ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Die von der Europäischen Union unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. dpa/dtj

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